Hundeführerschein
Im Juli 2013 ist das neue niedersächsische Hundegesetz (NHundG) in Kraft getreten.
Danach ist jeder Neuhundehalter verpflichtet, bereits vor der Übernahme seines Hundes einen theoretischen Sachkundenachweis abzulegen.
(35 SC-Fragen) und innerhalb der ersten 12 Monate der Hundehaltung eine praktische Prüfung. Hier wird der Hundehalter in 11 verschiedenen Alltagssituationen sowohl in ablenkungsarmer, als auch im städtischen Bereich geprüft, ob er in der Lage ist, seinen Hund sicher zu führen, ohne andere zu belästigen.
Zur Vorbereitung der Theorieprüfung gebe ich gerne Übungsmaterial oder Literaturhinweise aus.
Zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung biete ich diesen sechsstündigen Gruppenkurs an, der überwiegend im städtischen Bereich stattfindet und Sie anschließend in der Lage sein werden, alle Prüfungssituationen mit Ihrem Hund zu meistern.
Die Prüfungen können bei mir auch ohne vorherigen Kurs absolviert werden.